Wer kann mitmachen?
Jeder Verein mit einem bezahlten Pro- oder Plus-Abo, egal ob monatlich oder jährlich. Ein Admin aktiviert das Programm einmal unter Verwaltung → Vereine werben und stimmt dabei den Teilnahmebedingungen zu. In der Testphase oder im Gratis-Plan seht ihr den Reiter schon, mitmachen geht ab dem ersten bezahlten Abo.
Zählt auch ein Monatsabo?
Für euch als Werbende: ja, ihr könnt monatlich zahlen. Für den geworbenen Verein zählt das Jahresabo: Nur darauf gibt es den Rabatt, und nur bezahlte Jahresrechnungen bringen euch eine Gutschrift. Wechselt der Verein später auf Monatszahlung, gibt es für diese Zeit keine Gutschrift; die 3 Jahre verlängern sich dadurch nicht.
Was passiert, wenn jemand kündigt?
Kündigt der geworbene Verein, endet diese Empfehlung; was ihr schon bekommen habt, bleibt. Kündigt ihr selbst euer Pro- oder Plus-Abo oder wechselt auf Gratis, enden alle eure Empfehlungen, und offenes Guthaben verfällt – außer ihr habt die Auszahlung schon beantragt. Kommt ihr später zurück, leben alte Empfehlungen nicht wieder auf.
Kann ich mir das Guthaben auszahlen lassen?
Grundsätzlich wird das Guthaben mit euren eigenen Rechnungen verrechnet. Liegt es über eurem eigenen Jahrespreis, erscheint der Knopf „Auszahlung beantragen“ für den Überschuss. Ihr gebt IBAN und Kontoinhaber an, wir prüfen und überweisen.
Gibt es eine Obergrenze?
Nein. Jeder geworbene Verein bringt euch dasselbe, egal ob es der zweite oder der fünfzigste ist.
Was bedeutet das für unsere Gemeinnützigkeit?
Die Gutschrift ist ein Preisnachlass auf euer eigenes scuma-Abo und senkt einfach eure Rechnung. Eine Auszahlung des Überschusses ist eine Zahlung an den Verein. Wie euer Verein das verbucht, klärt im Zweifel mit eurer Steuerberatung – wir stellen euch dafür gern die Belege bereit.
Was seht ihr vom geworbenen Verein?
Nur den Vereinsnamen, ob die Empfehlung angemeldet, aktiv oder beendet ist, und eure Gutschriften. Keine Ansprechpartner, keine Mails, keine Mitgliederzahlen. Der geworbene Verein sieht das beim Eingeben des Codes.
Der Verein hat den Code bei der Registrierung vergessen.
Kein Problem: Der Code lässt sich im Abo-Abschluss unter Abrechnung eintragen, auch Monate nach dem ersten Klick. Wichtig ist nur, dass der Verein noch nie ein bezahltes scuma-Abo hatte.
Wo darf ich den Code teilen?
Überall, wo ihr Vereine kennt: im Gespräch, in der WhatsApp-Gruppe des Verbands, im Vereinsheft. Öffentliche Empfehlungen kennzeichnet ihr als Empfehlung. Nicht erlaubt sind Massenmails an Leute, die das nicht wollen, und Anzeigen auf den Namen scuma.
Kann sich das Programm ändern?
Für neue Empfehlungen ja, mit 30 Tagen Vorlauf per Mail. Eine laufende Empfehlung behält immer die Sätze, mit denen sie begonnen hat.